Sachkundenachweis für Ersthundebesitzer

In einigen Bundesländern, wie z. B. in Niedersachsen, ist es Pflicht, als Ersthundehalter einen sog. Sachkundenachweis zu erbringen. Er besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, die an unterschiedlichen Orten abgelegt werden können.

 

Der sog. D.O.Q –Test 2.0 bedeutet: Dog-Owner-Qualification und 2.0 beschreibt die computergestützte Durchführung der theoretischen Prüfung.

 

Neben einer theoretischen Prüfung wird auch eine praktische Prüfung vom Hundehalter verlangt. Der D.O.Q.-Test 2.0 ist eine von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V. (TAG-H e.V.) entwickelte, bundesweit einheitliche Sachkundeprüfung.

 

Hundeschule „fein gemacht“ bietet die Möglichkeit, den Sachkundenachweis nach umfangreicher Vorbereitung abzulegen. Selbstverständlich können Sie auch nur einen oder beide Prüfungsteile (Theorie und Praxis) absolvieren, ohne vorbereitenden Kurs. Sprechen Sie mich gerne an.