Vorbereitung auf § 11 Tierschutzgesetz

Sie möchten selbst Hundetrainer/in werden?

„Wer für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ (§ 11, Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f TschG)

 

Es gibt inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, sich zum Hundetrainer und Verhaltensberater ausbilden zu lassen. Ein ganzer Industriezweig ist durch die seit 2014 in Kraft getretene Verpflichtung des § 11 Tierschutzgesetz entstanden. Die Ausbildungen in den meisten Institutionen sind jedoch oft sehr langwierig, mit häufigen Reisen und immensen Kosten verbunden. Nach einer z. T. über 4jährigen (!) Ausbildung ist dann noch nicht einmal die Zertifizierung, bzw. die Erlaubnis zum Betreiben einer eigenen Hundeschule enthalten (Ausnahme: Canis-Studium). Die Prüfung hierzu muss also noch gesondert abgelegt werden.

 

Dabei ist es am Ende egal, WIE und WO Sie ihr Wissen erlangt haben. Die theoretische und praktische Prüfung durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein ist das Ziel, eine bundesweit anerkannte Qualifizierung zur Ausübung des Berufs Hundetrainer / Verhaltensberater zu erlangen. Sollten Sie Interesse daran haben, sich auf individuelle und direkte Art auf diese Prüfungen vorzubereiten, sprechen Sie mich an. Ich biete Ihnen meine Unterstützung bei der Vorbereitung auf beide Prüfungsteile an und unterbreite Ihnen diesbezüglich gern ein persönliches und unverbindliches Angebot.